Rooble Warsame

Abschluss der Untersuchung im Todesfall Rooble Warsame

Der Tod von Rooble Warsame am 26. Februar 2019 in polizeilichem Gewahrsam war über mehrere Jahre Gegenstand öffentlicher Diskussionen. Neben der behördlichen Bewertung wurden unterschiedliche Einschätzungen geäußert.

Auftrag und Prüfung

Das Recherche-Zentrum e. V. wurde von der Familie von Rooble Warsame mit der unabhängigen Auswertung der vollständigen Ermittlungsunterlagen beauftragt. Ziel war es, die darin enthaltenen Schlussfolgerungen fachlich überprüfen zu lassen sowie zu klären, ob sich in Medien und Öffentlichkeit berichtete Zeugenaussagen verifizieren lassen. Grundlage der Untersuchung waren die vollständigen Ermittlungsakten.

Gegenstand der Prüfung war nicht die Entwicklung einer eigenen Rekonstruktion des Geschehens, sondern die Frage, ob die unter Leitung der Staatsanwaltschaft Schweinfurt erhobenen medizinischen, technischen und spurenkundlichen Befunde die gezogene Bewertung fachlich tragen.

Sämtliche relevanten Gutachten, Dokumentationen und Vernehmungsprotokolle wurden vollständig ausgewertet und dem unabhängigen externen Gerichtsmediziner Dr. Alfredo E. Walker zur Prüfung vorgelegt. Dr. Walker ist Facharzt für forensische Pathologie und beim Ontario Forensic Pathology Service in Kanada tätig. Er verfügt über langjährige internationale Erfahrung in der Untersuchung nicht-natürlicher Todesfälle, einschließlich Todesfällen in staatlichem Gewahrsam und vergleichbaren medicolegalen Untersuchungen, und wurde von Behörden verschiedener Staaten mit entsprechenden Begutachtungen beauftragt.

Untersucht wurde insbesondere, ob zwischen Befundlage, dokumentierter Auffindesituation, Verletzungsbild, technischer Bewertung und Spurenlage fachliche Widersprüche bestehen.

Ergänzend wurden einzelne Aspekte vertieft geprüft. Diese zusätzlichen Schritte führten jedoch zu keinen über die dokumentierte Aktenlage hinausgehenden belastbaren Erkenntnissen.

Erkenntnisse im Todesfall Rooble Warsame

Die staatsanwaltschaftlich geführten Ermittlungen waren im Oktober 2019 zunächst eingestellt, im Juli 2020 erneut aufgenommen und im August 2021 abgeschlossen worden. In allen Verfahrensständen sah die Staatsanwaltschaft Schweinfurt keinen Hinweis auf eine Beteiligung Dritter.

Die unabhängige Überprüfung der vollständigen Unterlagen ergab keine medizinischen oder technischen Inkonsistenzen zur festgestellten Todesursache. Die dokumentierten Befunde sind in sich schlüssig und mit einer Selbsttötung vereinbar.

Unabhängig von der medizinischen Bewertung zeigen die Unterlagen strukturelle Aspekte des Gewahrsams, die gesondert zu betrachten sind. Bauliche Gegebenheiten, das Fehlen einer Videoüberwachung sowie nicht in allen Punkten lückenlos rekonstruierbare Abläufe betreffen die organisatorische Ausgestaltung des Gewahrsams. Diese Fragen sind von der Feststellung der Todesursache zu unterscheiden, bleiben jedoch als struktureller Kontext relevant.

Der ausführliche Abschlussbericht dokumentiert die einzelnen Prüfschritte und die zugrunde liegenden Unterlagen. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse; neue, bislang nicht bekannte Befunde können eine erneute Prüfung erforderlich machen.

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