Oury-Jalloh-Komplex

Ex-Polizist Thomas B. und seine Rolle im Oury-Jalloh-Komplex

Das Recherche-Zentrum veröffentlichte am 8. Mai 2025 Resultate einer Social-Media-Recherche zum damaligen Dessauer Polizeibeamten Thomas B. Dieser hatte in den vergangenen Jahren immer wieder faschistische und gewaltverherrlichende Inhalte gepostet.

Darunter findet sich ein Gedenkaufruf zu Hitlers Geburtstag, ein Aufruf, sich gegen den Synagogenbau in Dessau zur Wehr zu setzen sowie Werbung für die NPD (jetzt Die Heimat). Besonders interessant: das Recherche-Zentrum konnte eine AfD-Mitgliedschaft von Thomas B. verifizieren.

In den Ermittlungsakten zum Oury-Jalloh-Komplex sticht Thomas B. in zwei Fällen heraus: Am 7. Dezember 1997 brachte er den später verstorbenen Jürgen Rose ins Polizeirevier Dessau. Zudem führte er am 30. Oktober 2002 die letzten Kontrollen der Zelle 5 im Fall Mario Bichtemann durch. Laut den Obduktionsberichten verstarben beide Personen an den Folgen massiver Gewalteinwirkung.

Dem Gutachten der Rechtsmedizin Halle/Saale zufolge wurde Jürgen Rose mit zahlreichen Fußtritten und Stockschlägen misshandelt. Ein „Schlagstock“ wird als geeignet bezeichnet, „das festgestellte Verletzungsbild zu verursachen“.

Laut einem weiteren Gutachten der Rechtsmedizin Halle/Saale, das dem Recherche-Zentrum vorliegt, starb Mario Bichtemann an einem Bruch des Schädelsdaches infolge „stumpfer Gewalteinwirkung“. Sein Leichnam wies zudem zahlreiche Hämatome und mehrere Rippenbrüche auf.

Die Ermittlungen zu beiden gutachterlich dokumentierten Verbrechen wurden jeweils ungeklärt eingestellt.

Strafanzeige wegen Mordverdachts gegen Dessauer Polizeibeamte

Am 28. März 2024 (Pressemitteilung und Aufzeichnung) stellte die Redaktion des Recherche-Zentrums gemeinsam mit der Familie von Jürgen Rose Strafanzeige beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe – wegen des Verdachts auf Mord an Jürgen Rose. Sie richtete sich gegen vier damalige Polizeibeamte des Dessauer Reviers – darunter Thomas B.

Die Anzeige stützt sich unter anderem auf ein Gutachten des britischen Schriftforensikers John Welch, der vor seiner Pensionierung bei der Metropolitan Police in London tätig war. Welch belegt darin, dass sämtliche Uhrzeiten, die mit Jürgen Rose in Verbindung stehen, im polizeilichen Lagefilm manipuliert wurden.

Die nachgewiesenen Veränderungen an diesem zentralen Dokument, das der Nachvollziehbarkeit des Einsatzgeschehens dient, werfen die Frage auf, ob damit bestimmte Beamte entlastet werden sollten.

Verdacht auf Misshandlung durch Dessauer Polizeibeamte

Am frühen Morgen des 7. Dezembers 1997 wurde Jürgen Rose schwer verletzt und unterkühlt in der Nähe des Polizeireviers in Dessau aufgefunden. Laut Akte erschienen auch Thomas B. und sein Kollege unaufgefordert am Fundort. Der anwesende Polizeibeamte Michael N. beschrieb das Verhalten der beiden als „sichtlich sehr nervös“. Trotz mehrfacher Nachfragen hätten sie behauptet, Jürgen Rose nicht zu kennen.

Michael N. berichtete zudem gegen 4:30 Uhr im Pausenraum des Reviers gehört zu haben, wie ein Kollege äußerte: „Der wollte mir doch da ein paar auf die Fresse hauen, da hab ich ihm aber eine eingezogen.“ Wer diesen Satz gesagt habe, wisse er nicht, da er den Raum in diesem Moment verlassen habe.

Aufgrund der Aussagen von Michael N. wurden am 10. Dezember 1997 Ermittlungen gegen die diensthabende Nachtschicht des Polizeireviers Dessau eingeleitet. Der Aktenvermerk lautete „Verdacht auf Übergriffe durch Polizeibeamte auf die Person Rose“. In der Folge wurden Schlagstöcke und Handfesseln sichergestellt. Alle Beamten unterzogen sich einer medizinischen Untersuchung auf mögliche Abwehrverletzungen.

Widersprüche bei der Überprüfung von Thomas B.s Aktivitäten

Laut Aktenlage standen vier Polizeibeamte zeitweise im Fokus der Ermittlungen – darunter Thomas B. Dieser hatte das Protokoll zur Sicherstellung des Führerscheins ausgefüllt und eine Strafanzeige gegen Jürgen Rose am Computer erstellt, die er auf den „07.12.97/ 02:51 Uhr“ datierte.

Eine Analyse der Computerlogdaten durch die Ermittler zeigt jedoch, dass Thomas B. zu diesem Zeitpunkt gar nicht im System eingeloggt war. Eine tabellarische Auswertung in den Ermittlungsakten dokumentiert lediglich, dass er am Vortag an einem Computer des Reviers gearbeitet hatte. Die Frage, wann und wo Thomas B. die Strafanzeige tatsächlich verfasst hat, bleibt damit unbeantwortet.

Obwohl es sich um die kriminalistische Überprüfung der Aktivitäten von Thomas B. handelte, wurde dieser Widerspruch nicht aufgeklärt. Ein Ermittler vermerkte neben der Tabelle handschriftlich: „Gemäß Rücksprache mit Herrn […] liegt bezüglich des hier genannten Datums „6.12.97“ ein Fehler vor. Es muss „7.12.97“ heißen. Fehlerursache beim Computer […].“ Das Recherche-Zentrum hat dieses fragliche Dokument einer IT-Expertin für Polizeisoftware vorgelegt. Sie erklärte, dass ein solcher technischer Fehler nicht möglich sei.

16 Jahre später: Bei seiner Vernehmung verwechselt Thomas B. die Fälle Jürgen Rose und Mario Bichtemann

Eine Überprüfung der Ermittlungsakte im Fall Jürgen Rose ergab, dass zwei der vier mutmaßlich involvierten Polizeibeamten gar nicht vernommen wurden – darunter Thomas B. Erst im Jahr 2013, nachdem die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh öffentlich auf drei ungeklärte Todesfälle im Kontext des Polizeireviers Dessau hingewiesen hatte, wurden die Ermittlungen in diesem Fall kurzzeitig wieder aufgenommen.

Thomas B. wurde schließlich im Februar 2014, rund 16 Jahre nach Jürgen Roses Tod, erstmals zum Fall vernommen. Laut Vernehmungsprotokoll konnte dieser sich kaum noch erinnern und brachte die Fälle Jürgen Rose und Mario Bichtemann durcheinander. Die staatsanwaltliche Vernehmung dauerte 40 Minuten, doch das Protokoll umfasst lediglich zwei Seiten.

Nach dem Tod von Oury Jalloh: Entlassung von Thomas B. aus dem Polizeidienst

Im Juli 2005 wurde Thomas B. aus dem Polizeidienst entlassen. Die genauen Gründe dafür sind nicht bekannt. Es ist unwahrscheinlich, dass er etwas mit dem Tod von Oury Jalloh zu tun hatte. Er ist weder auf der Liste der Polizeibeamten vermerkt, die am 7. Januar 2005 im Einsatz waren, noch hatte er zuvor oder danach Dienst im Polizeirevier Dessau.

Ein möglicher Erklärungsansatz ergibt sich aus einem anonymen Schreiben, das 2007 der Nebenklagevertretung im Oury-Jalloh-Prozess zugespielt wurde. Das Dokument liegt dem Recherche-Zentrum vor und wirkt aufgrund zahlreicher nicht öffentlicher Informationen authentisch. Darin wird behauptet, dass nach dem Tod von Oury Jalloh ein „beträchtlicher Druck gegen alle“ ausgeübt worden sei, die die „Wahrheit über möglicherweise rassistische Lebensanschauungen“ aussprechen.

Unklar ist, ob sich der genannte „Druck“ auch gegen Beamte richtete, die mutmaßlich selbst durch rassistische Einstellungen auffielen.

Generalbundesanwalt sieht keinen Zusammenhang

Vor dem Hintergrund seiner Posts und Kommentare auf Facebook stellt sich die grundsätzliche Frage, ob solche Haltungen bereits während der Dienstzeit von Thomas B. bestanden haben könnten. Dazu liegen keine gesicherten Erkenntnisse vor.

Die Staatsanwaltschaft Dessau hat laut Aktenlage nicht überprüft, warum Thomas B. aus dem Polizeidienst entlassen wurde und ob seine Weltanschauung etwas damit zu tun hatte. In einem Antwortschreiben des Generalbundesanwaltes an das Recherche-Zentrum im August 2024 heißt es:

„Der Verweis auf Einträge eines Thomas B. im sozialen Netzwerk Facebook, die durchaus auf dessen rechtsextreme Gesinnung hindeuten, lässt schon angesichts dessen, dass zwischen dem Datum der Einträge und dem Todeszeitpunkt von Hans-Jürgen Rose mehr als zwanzig Jahre liegen, einen Bezug zu der behaupteten Tat nicht erkennen.“

Eine schriftliche Anfrage des Recherche-Zentrums an Thomas B. blieb unbeantwortet.

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