Kurz vor der Verhandlung über die Akteneinsicht im Fall Dirk Brünker stellt das Polizeipräsidium Konstanz überraschend die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts Freiburg infrage.
Am 13. April 2026 soll am Verwaltungsgericht Freiburg erstmals darüber entschieden werden, ob die Familie Zugang zu weiteren Informationen zum Tod von Dirk Brünker aus Villingen-Schwenningen erhält. Fast ein Jahr lang hatten die Angehörigen auf diesen Termin gewartet.
Doch kurz nach der Terminbekanntgabe stellt das Polizeipräsidium neue Anträge beim Gericht.
„Seit drei Jahren kämpfen wir um vollständige Akteneinsicht“, sagt sein Sohn Kai Brünker.
Dirk Brünker verschwand am Abend des 23. Dezember 2022 und blieb 77 Tage lang vermisst. Der frühere Fußballspieler des SC Freiburg ist der Vater des Fußballprofis Kai Brünker. Am 9. März 2023 wurde seine Leiche schließlich in der Brigach bei Donaueschingen gefunden.
Die Ermittler kamen zu dem Ergebnis, er sei alkoholisiert in den Fluss gestürzt und ertrunken. Ein Fremdverschulden schlossen sie aus.
Die Familie zweifelt diese Darstellung jedoch an. Insbesondere die Handydaten stehen nach ihrer Auffassung im Widerspruch zu dieser These. Um nachvollziehen zu können, was passiert ist, verlangt die Familie Zugang zu weiteren Dokumenten.
Der lange Streit um die Akten
Der Konflikt begann mit einem vergleichsweise einfachen Anliegen: Akteneinsicht. Um diese zu bekommen, hat das Recherche-Zentrum im Auftrag der Familie Brünker eine Petition aufgesetzt.
Die Staatsanwaltschaft übergab zwar ihre Ermittlungsakte, verwies für mögliche weitere Dokumente jedoch an die Polizei. Dort wurden entsprechende Anträge der Familie abgelehnt. Nach Darstellung des Polizeipräsidiums seien alle strafrechtlich relevanten Informationen bereits an die Staatsanwaltschaft übergeben worden. Die übrigen Unterlagen würden grundsätzlich nicht herausgegeben. Eine Einsicht müsse verwaltungsrechtlich erstritten werden.
Und genau diesen Weg ist die Familie Brünker gegangen. „Wir haben uns an alle Spielregeln gehalten und genau den Rechtsweg eingeschlagen, den das Polizeipräsidium Konstanz selbst vorgegeben hat“, sagt Kai Brünker.
Das Polizeipräsidium ändert seine Sichtweise
Am 5. Februar beantragt ein Vertreter des Polizeipräsidiums Konstanz zunächst, nicht persönlich zur Verhandlung erscheinen zu müssen. Der Anfahrtsweg nach Freiburg sei zu aufwendig. Das Verwaltungsgericht lehnt den Antrag am 18. Februar mit Verweis auf das öffentliche Interesse ab.
Nur wenige Tage später folgt der nächste Schritt: Am 23. Februar erklärt das Polizeipräsidium plötzlich, das Verwaltungsgericht sei für den Streit gar nicht zuständig. Stattdessen müsse das Oberlandesgericht entscheiden. Die Behörde beantragt deshalb, das Verfahren an das Oberlandesgericht Karlsruhe zu verweisen.
„Wenn jetzt kurz vor der Verhandlung plötzlich alles wieder infrage gestellt wird, fühlt sich das für uns an, als würde hier auf Zeit gespielt“, sagt Kai Brünker.
Die Begründung der Polizei: Bei den umstrittenen Unterlagen handele es sich nun doch nicht nur um solche aus der präventivpolizeilichen Vermisstensuche, sondern um Spurenakten eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens.
Diese Argumentation steht jedoch im Widerspruch zu früheren Angaben der Behörde. Schließlich hatte das Polizeipräsidium noch im April 2025 erklärt, alle strafrechtlich relevanten Unterlagen seien bereits an die Staatsanwaltschaft übergeben worden und auf Anfrage des Gerichts bestätigt, dass es den Rechtsweg zum Verwaltungsgericht für den richtigen halte.
Über den Antrag des Polizeipräsidiums Konstanz zur Frage der Zuständigkeit muss nun das Verwaltungsgericht Freiburg entscheiden.
Warum die rechtliche Bewertung ausgerechnet kurz vor der Verhandlung geändert wurde, bleibt für die Familie unverständlich.
Zum Kurswechsel der Polizei sagt Kai Brünker: „Wir fühlen uns hintergangen.“

