Mario Bichtemann

Tod in Zelle 5: Die letzten 17 Stunden von Mario Bichtemann

Überstrichene Einträge im Gewahrsamsbuch, widersprüchliche Aussagen von Polizeibeamten und zahlreiche, größtenteils frische Verletzungen. Dieser Artikel rekonstruiert anhand der Ermittlungsakten die letzten Stunden von Mario Bichtemann im Polizeigewahrsam. Gemeinsam mit FragDenStaat macht das Recherche-Zentrum erstmals Teile der Ermittlungsakte für die Öffentlichkeit zugänglich.

Am Abend des 29. Oktober 2002 brachten Polizeibeamte den 36-jährigen Mario Bichtemann in stark alkoholisiertem und hilflosem Zustand in die Zelle 5 des Polizeireviers Dessau. 17 Stunden später konnte der Notarzt nur noch seinen Tod feststellen. Es war der zweite von drei ungeklärten Todesfällen im Dessau-Komplex.

Die Angehörigen erfuhren von seinem Tod erst aus dem Radio. Daraufhin meldeten sie sich bei der Polizei. Sie äußerten Unverständnis und Wut darüber, dass er nach vielen Stunden im Gewahrsam gestorben war, ohne weitere ärztliche Hilfe erhalten zu haben.

Wohnung machte einen „aufgeräumten und ordentlichen Eindruck“

Die Ermittlungen begannen laut Akte am „Mittwoch, 30.10.2002 gegen 14.25 Uhr“, als der Kriminaldauerdienst der Polizeidirektion Dessau den Auftrag erhielt, einen „nicht aufgeklärten Todesfall in der Gewahrsamzelle“ des Polizeireviers Dessau zu untersuchen.

Einige Tage später suchten die Ermittler Mario Bichtemanns Wohnung in der Dessauer Innenstadt auf. Die Zweizimmerwohnung machte „einen aufgeräumten und ordentlichen Eindruck“. Mario Bichtemann war demnach keineswegs obdachlos, wie in der Presse fälschlicherweise behauptet wurde. Nach Angaben der Ermittler seien „Hinweise“, welche auf eine „mögliche Auseinandersetzung, Verletzung oder Spurenbeseitigung hindeuten“, nicht erkennbar gewesen.

Mario Bichtemann war schwer alkoholkrank. Sieben Entgiftungen hatte er bereits hinter sich. Die letzte endete im September 2002, nur wenige Wochen vor seinem Tod. Von den Angehörigen erfuhren die Ermittler, dass seine frühere Lebensgefährtin die dreijährige Beziehung wegen seines Alkoholkonsums beendet hatte. Seitdem lebte er allein.

„Hilflose Person“ schien „hackestraff“

„Da liegt einer“, sagte eine Frau zu ihrem Ehemann, als sie am Abend des 29. Oktober 2002 mit ihrem Auto auf Höhe des Erotikshops „Sarah Young“ in der Dessauer Antoinettenstraße vorbeifuhren.

Gegenüber den Ermittlern berichtete das Ehepaar weiter, dass ihnen außerdem zwei Jugendliche aufgefallen seien. Einer habe neben Mario Bichtemann gehockt, während der andere mit einem Fahrrad danebengestanden habe. Als die Jugendlichen das Fahrzeug bemerkt hätten, seien sie auf ihre Fahrräder „gesprungen“ und „in Richtung Bahnhof“ davongefahren.

Das Ehepaar kehrte wenige Minuten später zurück, da es sich Sorgen um den Mann gemacht habe. Dieser habe noch immer an derselben Stelle gelegen. Da er nach ihrer Schilderung lediglich „schniefte“ und den Eindruck machte, „hackestraff“ zu sein, verständigte der Mann die Polizei. Auf Nachfrage erklärten beide, dass ihnen keine Verletzungen aufgefallen seien.

Um 21:19 Uhr ging im Polizeirevier ihr Notruf über eine „hilflose Person“ auf dem Gehweg ein.

Als zwei Polizeibeamte der Spätschicht kurze Zeit später eintrafen, fanden sie Mario Bichtemann in Bauchlage vor. Bei ihrer Vernehmung sagten sie aus, er habe auf ihre Ansprache zwar reagiert, seine Antworten seien jedoch nur schwer verständlich gewesen. Außerdem hätten sie Alkoholgeruch festgestellt. Sie entschieden zunächst, ihn nach Hause zu bringen, da seine Meldeadresse in der Nähe war. Dort angekommen, habe ihnen ein Nachbar erklärt, dass Mario Bichtemann allein lebe. Deshalb hätten sie entschieden, ihn in „Schutzgewahrsam“ zu nehmen.

„Verletzungen waren alt und nicht frisch“

Die Ermittler dokumentierten, dass die beiden Beamten Mario Bichtemann nach seiner Ankunft im Polizeirevier „unter die Achseln gegriffen“ und ihn in die Zelle 5 gebracht hatten. Dort überprüfte ein anwesender Facharzt für Neurologie seine Gewahrsamstauglichkeit.

Neun Monate später wurde der Arzt vernommen. Er sagte aus, die Untersuchung habe „mit freiem Oberkörper“ stattgefunden. Trotz erheblicher Alkoholisierung habe Mario Bichtemann diese „verlangsamt (…) durchführen“ können.

Auf dem Einlieferungsbeleg vermerkte der Arzt einen „unauffälligen neurologischen Status“. Seinen Namen und sein Geburtsdatum habe Mario Bichtemann nennen können. Er habe zwar Schürfungen im Gesicht, am Oberkörper und an den Händen gehabt, doch seien diese Verletzungen „alt und nicht frisch“ gewesen. Auf der Grundlage dieses Befundes bescheinigte der Arzt die Gewahrsamstauglichkeit und ordnete stündliche Kontrollen an.

Auch die beiden Beamten der Spätschicht, die laut Akte bei der Untersuchung anwesend waren, berichteten den Ermittlern von Verletzungen. Einer von ihnen erinnerte sich an eine „kleine geringe Hautabschürfung“ an der Hand. Der andere erklärte, „dass der Mann über seiner linken Augenbraue eine Beule hatte“.

Anschließend hätten sie Mario Bichtemann in die stabile Seitenlage gebracht und die Zelle 5 verschlossen. Im Gewahrsamsbuch notierten sie als Zeitpunkt der Einlieferung 21:45 Uhr.

„Keinerlei Verletzungen“, „Unwohlsein“ oder „Schmerzen“

„Guten Morgen, Sie können jetzt nach Hause gehen.“ Mit diesen Worten habe ein Beamter der Nachtschicht Mario Bichtemann um 05:15 Uhr versucht zu wecken. Dieser habe lediglich kurz die Augen geöffnet, sich „gekratzt“ und anschließend „wieder seine Augen verschlossen“. Der Beamte erklärte: „Offensichtlich wollte der Herr noch schlafen.“

Er und sein Kollege seien „nicht auf die Idee“ gekommen, „dass dem Herrn Bichtemann gesundheitlich etwas fehlen könne“. In der Zelle sei es „ordentlich“ gewesen. Sie hätten „keinerlei Verletzungen“, „Unwohlsein“ oder „Schmerzen“ festgestellt.

Die Beamten der Nachtschicht hätten daraufhin den Dienstgruppenleiter der anschließenden Frühschicht über den missglückten Entlassungsversuch informiert. Dieser habe „die weitere Aufrechterhaltung des Schutzgewahrsams“ angewiesen.

„Plankoroller“

Mit dem Beginn der Frühschicht endete die bis dahin durchgehende Dokumentation der ärztlich angeordneten stündlichen Kontrollen im Gewahrsamsbuch. Denn zwischen dem Entlassungsversuch um 05:15 Uhr und dem Auffinden des Leichnams um 13:50 Uhr sind nur noch zwei Kontrollen eingetragen.

Bei genauerer Betrachtung stellten die Ermittler fest, dass „mittels Plankoroller Einträge überstrichen“ wurden. „Im Durchlicht ist lediglich die Uhrzeit 08:40 Uhr deutlich erkennbar“, vermerkten sie in der Akte. Auf Nachfrage erklärte der Dienstgruppenleiter der Frühschicht, es habe sich dabei um „nicht realisierte Entlassungszeiten“ gehandelt.

Bei diesem Dienstgruppenleiter handelte es sich um Andreas S., der im Zusammenhang mit dem Tod von Oury Jalloh Jahre später wegen fahrlässiger Tötung verurteilt wurde. Welcher seiner Beamten feststellte, dass Mario Bichtemann um 08:40 Uhr nicht entlassen werden konnte, und worauf diese Feststellung beruhte, ist in den Ermittlungsakten nicht dokumentiert.

„Blutspur am linken Ohr“

Zwei Beamte der Frühschicht sagten aus, dass sie die beiden dokumentierten Kontrollen um 10:00 Uhr und 12:20 Uhr durchgeführt hätten. Allerdings befindet sich dazu nur ein Vermerk im Gewahrsamsbuch: „Bei beiden Kontrollen schlief der Bürger tief und fest. Blutspur am linken Ohr zum Mund“. Den Eintrag verfasste Thomas B., der 1997 Jürgen Rose in das Polizeirevier Dessau gebracht hatte.

Sein Kollege sagte hingegen: „Äußerliche Auffälligkeiten habe ich nicht gesehen.“ Thomas B. sagte später aus, er habe seinem Dienstgruppenleiter Andreas S. von der Blutspur berichtet. Ob dieser tatsächlich Kenntnis davon hatte, lässt sich anhand der Ermittlungsakte nicht feststellen.

Diese widersprüchlichen Angaben zur Blutspur im Gesicht von Mario Bichtemann klärten die Ermittler nicht auf, obwohl der Neurologe bei der Einlieferung keine Blutungen festgestellt hatte. Die Frage, wann und wie die Blutspur entstanden war, fand in den Ermittlungen keine Beachtung.

„Gesundes zufriedenes Schnarchen“ oder „schleifendes Geräusch“?

Nach der Kontrolle um 12:20 Uhr seien Thomas B. und sein Kollege ins Büro von Andreas S. gegangen. Sie hätten mitgeteilt, dass sich Mario Bichtemann nicht aufwecken lasse. Daraufhin schaltete die dort arbeitende Streifeneinsatzführerin der Frühschicht die Wechselsprechanlage ein.

Bei ihrer Vernehmung sagte sie, sie habe zu diesem Zeitpunkt „ein hörbar gesundes zufriedenes Schnarchen“ aus Zelle 5 gehört. Kurz vor dem Schichtwechsel habe sie zwischen 13:25 Uhr und 13:45 Uhr die Wechselsprechanlage erneut eingeschaltet und wiederum „ein deutliches ruhiges gesundes Schnarchen“ gehört.

Dabei handelte es sich um Beate H., dieselbe Beamtin, die im Fall Oury Jalloh angegeben hatte, nach Ausbruch des Feuers über die Wechselsprechanlage Rufe aus Zelle 5 wahrgenommen zu haben.

Gegen 13:50 Uhr traf ihr Nachfolger, der Streifeneinsatzführer der folgenden Spätschicht, im Büro ein. Er gehörte zur vierten Dienstschicht seit der Einlieferung von Mario Bichtemann. Beate H. erklärte später, sie habe auch ihren Nachfolger die Geräusche aus Zelle 5 hören lassen wollen. Sie selbst habe zu diesem Zeitpunkt „Bewegungsgeräusche und dementsprechendes Atmen“ vernommen.

Der Streifeneinsatzführer der Spätschicht schilderte bei seiner Vernehmung jedoch etwas anderes: „Ich vernahm eigenartige Geräusche. Ich möchte sagen, für mich klang es wie ein schleifendes Geräusch. Ein Schnarchen vernahm ich nicht. Man könnte auch sagen, es war wahrzunehmen, dass sich in der Zelle etwas bewegte.“

Eine Klärung dieser unterschiedlichen Wahrnehmungen kurz vor dem Auffinden des Leichnams ist in den Ermittlungsakten nicht dokumentiert.

„Bluttypische Substanz“

„Geh doch schnell mal runter und sieh nach was dort los ist“, sei der Streifeneinsatzführer der Spätschicht von seinem Vorgesetzten aufgefordert worden. Als er den Keller betrat, sei ihm „schon im Vorraum zum Gewahrsamsbereich“ ein starker „Geruch nach Urin und Kot“ aufgefallen. Vor der Zelle 5 sei „dieser Geruch noch stärker“ geworden. „Ich schloss die Zellentür auf und fand die Person quer vor der Zellentür liegend.“

Als der Notarzt um 14:15 Uhr eintraf, „konnte er nur noch den Tod feststellen“. Auf dem Totenschein trug er als vermuteten Todeszeitpunkt 13:50 Uhr ein. Als Todesursache gab er „unbekannt“ an, vermerkte jedoch den Verdacht auf eine mögliche „Aspiration“ durch „Alkoholabusus“.

Seit der Einlieferung Mario Bichtemanns in Zelle 5 waren zu diesem Zeitpunkt rund 17 Stunden vergangen.

Gegen 15:00 Uhr trafen die Ermittler der übergeordneten Polizeidirektion Dessau am Tatort ein. Sie dokumentierten: „Totenstarre war voll ausgeprägt. Leichenflecke befanden sich im gesamten Rücken- und Nackenbereich und waren wegdrückbar.“ Außerdem sicherten sie „mehrere Spuren von bluttypischer Substanz“ auf dem gefliesten Boden und an der Zellenwand. Ob es sich dabei tatsächlich um das Blut von Mario Bichtemann handelte, wurde nicht geklärt, da die „mittels Wattestieltupfer“ gesicherten Spuren nie untersucht wurden.

„Stumpfe Gewalteinwirkung gegen den Kopf“

Am Vormittag des 1. November 2002 wurde Mario Bichtemanns Leichnam in der Rechtsmedizin Halle obduziert.

Bei seiner Einlieferung hatte der Arzt die Verletzungen als „alt und nicht frisch“ bezeichnet. Bei der Autopsie dokumentierten die Rechtsmediziner dagegen ein erheblich umfangreicheres Verletzungsbild. Sie stellten zahlreiche Hautunterblutungen und Abschürfungen an Armen, Beinen und Rücken fest. Darüber hinaus fanden sie vier gebrochene Rippen. Sie beschrieben zudem frische Verletzungen der Lippen- und Mundschleimhaut, eine Einblutung der Zunge sowie Blut in den Atemwegen.

Zusammenfassend hielten die Rechtsmediziner fest, dass „das Gesamtbild der größtenteils frischen Verletzungen […] durch ein einzelnes Sturzgeschehen nicht zu erklären“ sei. Die tödliche Kopfverletzung spreche „nach rechtsmedizinischer Erfahrung für Schlageinwirkung“, also für „eine stumpfe Gewalteinwirkung gegen den Kopf“.

Auf dem Totenschein vermerkte der Obduzent als Todesursache direkt unter dem Eintrag des Notarztes: „Schädelbruch mit epiduraler Blutung und Hirnquetschung, Lungenthromembolie.“

Aufklärung „bedauerlicherweise nicht gelungen“

Die staatsanwaltlichen Ermittlungen beruhten auf der Annahme, dass Unbekannte Mario Bichtemann die tödliche Kopfverletzung vor der Ingewahrsamnahme zugefügt hatten. Die Frage, wie das umfangreiche Verletzungsbild entstanden war, spielte in den Ermittlungen, die die vorliegende Akte dokumentiert, keine Rolle.

Im August 2003 stellte die Staatsanwaltschaft Dessau die Ermittlungen zu seinem Tod ein. In einem Schreiben an den Anwalt der Familie vom November 2003 erklärte sie, die Aufklärung des „zum Nachteil des Mario Bichtemann begangenen Gewaltdelikts“ sei „bedauerlicherweise nicht gelungen“.

Die Akte Mario Bichtemann

Die Staatsanwaltschaft ermittelte auf der Grundlage der Annahme, die tödlichen Verletzungen seien Mario Bichtemann vor der Ingewahrsamnahme zugefügt worden. Darauf basierend eröffnete sie mehrere Ermittlungsverfahren.

Eines davon trug den Titel „Raub mit Todesfolge“ und richtete sich gegen zwei Dessauer Jugendliche. Ihnen wurde nachgewiesen, dass sie Mario Bichtemann die EC-Karte und die dazugehörige PIN aus seiner Geldbörse entwendet hatten, als er am Abend des 29. Oktober 2002 hilflos auf einem Gehweg im Dessauer Stadtzentrum lag. Noch am selben Abend, um 21:17 Uhr, zeichnete eine Überwachungskamera der Sparkasse die Jugendlichen beim Geldabheben mit der Karte auf. Wegen des Diebstahls wurden sie ein Jahr später verurteilt.

Die Jugendlichen bestritten, Mario Bichtemann verletzt zu haben. Ein körperlicher Angriff konnte ihnen nicht nachgewiesen werden. Das Ermittlungsverfahren gegen die beiden Jugendlichen ist nur teilweise in der dem Recherche-Zentrum vorliegenden Akte enthalten.

Die dem Artikel „Tod in Zelle 5: Die letzten 17 Stunden von Mario Bichtemann“ zugrunde liegende Akte besteht aus 3 Bänden und beinhaltet im Wesentlichen das Ermittlungsverfahren gegen Andreas S., den Dienstgruppenleiter der Frühschicht, wegen fahrlässiger Tötung und unterlassener Hilfeleistung. Die Staatsanwaltschaft hielt es letztlich für nicht nachweisbar, dass sein Verhalten ursächlich für den Tod von Mario Bichtemann gewesen wäre. Das Verfahren wurde eingestellt.

Parallel dazu liefen zwei Ermittlungsverfahren wegen Strafvereitelung im Amt gegen die beiden Beamten der Spätschicht, die Mario Bichtemann in „Schutzgewahrsam“ genommen hatten. Die Staatsanwaltschaft hatte ihnen vorgeworfen, dass sie die Jugendlichen nicht zeitnah als mögliche Täter verfolgt haben. Beide Verfahren wurden eingestellt.

Gegen einen dieser beiden Beamten wurde zusätzlich noch ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung eröffnet. Denn er hätte erkennen und mitteilen müssen, dass Mario Bichtemann Opfer einer Straftat hätte sein können. Das Verfahren wurde eingestellt.

Auch gegen den Neurologen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung eingeleitet. Ihm wurde vorgeworfen, die schwerwiegenden Schädelverletzungen und Rippenbrüche bei der Einlieferung nicht festgestellt und trotzdem die Gewahrsamstauglichkeit bescheinigt zu haben. Die Ermittlungen dazu wurden in einer gesonderten Akte geführt, die dem Recherche-Zentrum nicht vorliegt. Wie das Verfahren ausging, lässt sich anhand der vorliegenden Akte nicht feststellen.

Als Oury Jalloh am 7. Januar 2005 in Zelle 5 des Polizeireviers Dessau verbrannte, war ein Disziplinarverfahren gegen Andreas S. im Zusammenhang mit dem Tod von Mario Bichtemann noch nicht abgeschlossen. Deshalb wurde die vorliegende Ermittlungsakte zum Todesfall Mario Bichtemann als Beiakte im Verfahren zum Tod von Oury Jalloh geführt.

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